Infos zur Steuerquote und Online Berechnung dieser Kennzahl.
|
Zu den Favoriten hinzufügen | TOP ▲ |
Die Steuerquote ist eine Kennzahl, welche das Verhältnis von Steuern und einer anderen Rechnengröße wiedergibt. Im Unternehmensbereich ist mit der Steuerquote das Verhältnis zwischen Steuerlast und dem EBT (Earnings before Taxes) gemeint. Volkswirtschaftlich kann diese Kennzahl z.B. das Verhältnis von Steuereinnahmen und dem Bruttoinlandsprodukt oder Bruttonationaleinkommen wiedergeben.
Mit dem Steuerquoten-Rechner kann die Steuerquote für Kapitalgesellschaften in Deutschland online (ohne Gewähr) abgeschätzt werden.
Im Unternehmensbereich ließe sich die Steuerquote vereinfacht aus den Steuern vom Einkommen und dem Jahresüberschuss zzgl. Steuern berechnen.
Als Ertragssteuern bei Kapitalgesellschaften sind in erster Linie die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer zu nennen. Während der Körperschaftsteuersatz in Deutschland konstant bei 15 % liegt, hängt die Gewerbesteuer vom Hebesatz der Gemeinde ab. Eine Steuerberechnung kann mit diesem Körperschaftsteuerrechner erfolgen.
Bei Personengesellschaften ist die Ermittlung der Steuerquote schwieriger, da jeder Gesellschafter einzeln nach seinem persönlichen Durschsschnittsteuersatz zu beurteilen ist. Die Personengesellschaften selbst unterliegen der Gewerbesteuer. Ein Großteil der Gewerbesteuer kann außerdem bei der Einkommensteuer der natürlichen Personen wieder angerechnet werden. Es sei in diesem Zusammenhang auf diesen Gewerbesteuerrechner für Personengesellschaften und Einzelunternehmen hingewiesen.
Natürliche Personen unterliegen in Deutschland zudem der progressiv ausgestalteten Einkommensteuer. Zur Ermittlung des individuellen Steuersatzes kann eine Einkommensteuerberechnung online durchgeführt werden. Bei der Berechnung der Steuerquote von Personengesellschaften sind also die effektive Gewerbesteuerbelastung (nach Anrechnung auf die Einkommensteuer) sowie die individuelle Einkommensteuer der Anteilseigner zu berücksichtigen.
Als Steuern bei Arbeitnehmern kommen die Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag in Betracht. Für die Berechnung einer Steuerquote kann unter vereinfachten Annahmen die Steuerbelastung mit einem Lohn- und Gehaltsrechner durchgeführt werden und in Relation zum Bruttolohn gesetzt werden.